Botschaft zur Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes (AZG)

Der Bun­desrat hat die Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeit­szeit­ge­setz; AZG) in die Vernehm­las­sung geschickt. Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung soll das Per­son­al des öffentlichen Verkehrs ein mod­ernes Arbeit­srecht erhal­ten. Arbeit­nehmende von Drit­tun­ternehmungen sollen neu dem Arbeit­szeit­ge­setz unter­stellt wer­den, wenn sie sicher­heit­srel­e­vante Tätigkeit­en ausüben. Die Arbeit­szeit­en- und Pausen­regelun­gen sollen flex­i­bil­isiert und den heuti­gen Ver­hält­nis­sen angepasst werden.