Der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) in die Vernehmlassung geschickt. Gemäss einer Medienmitteilung soll das Personal des öffentlichen Verkehrs ein modernes Arbeitsrecht erhalten. Arbeitnehmende von Drittunternehmungen sollen neu dem Arbeitszeitgesetz unterstellt werden, wenn sie sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitszeiten- und Pausenregelungen sollen flexibilisiert und den heutigen Verhältnissen angepasst werden.