Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 26. Mai 2016 liess sich das BGer zur Zulässigkeit der Vergrösserung der Bauzone in der Gemeinde Orbe im Kanton Waadt vernehmen. Im Sommer 2013 beschloss die Gemeinde Orbe eine Revision des Teilzonenplans “Taborneires-Ducats-Passon”. Dabei sollte die Industriezone zulasten der Landwirtschaftszone um 42’000 m2 erweitert werden. Im Winter 2013 genehmigte die kantonale Raumplanungs- und Umweltschutzbehörde die Revision des Zonenplans und befreite die Gemeinde Orbe von der Pflicht, Bauland als Kompensationsmassnahme auszuzonen. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zog den Entscheid bis vor BGer, welches die Beschwerde gutheisst.
Ausgangspunkt ist Art. 38a Abs. 2 RPG (Raumplanungsgesetz, SR 700), welcher besagt, dass bis zur Genehmigung der durch die Gesetzesänderung vom 15. Juni 2012 notwendig gewordenen Richtplananpassungen durch den Bundesrat die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen im betreffenden Kanton insgesamt nicht vergrössert werden darf. Von diesem Grundsatz darf nur unter den Voraussetzungen von Art. 52a Abs. 2 RPV (Raumplanungsverordnung, SR 700.1) abgewichen werden. Zum einen muss kein Ausgleich geschaffen werden, wenn Zonen für öffentliche Nutzungen ausgeschieden werden, in denen der Kanton sehr wichtige und dringende Infrastrukturen plant (lit. b). Zum anderen kann auf ein Ausgleich verzichtet werden, wenn andere Zonen von kantonaler Bedeutung geschaffen werden, die dringend notwendig sind (lit. c).
Das BGer hält zunächst fest, dass die Ausnahmen gemäss Art. 52a Abs. 2 RPV nur sehr restriktiv gehandhabt werden dürften. Sodann führt es aus, dass die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von 450 Arbeitsplätzen keine Anwendungsfälle von Art. 52a Abs. 2 lit. c RPV seien, welche eine Ausnahme von der Kompensationspflicht rechtfertigten. Erstens handle es sich bei der Schaffung von Arbeitsplätzen um ein generelles Interesse, für welches die Schaffung neuer Bauzonen nicht dringend notwendig sei. Zweitens beständen für einen grossen Teil der erweiterten Bauzone noch gar keine konkreten Bauprojekte.