1C_225/2016: Freiburger SVP-Initiative “Gegen die Eröffnung eines Zentrums ‘Islam und Gesellschaft’ und eine staatliche Imam-Ausbildung an der Universität Freiburg” ist diskriminierend (amtl. Publ.; frz.)

Im zur amtlichen Pub­lika­tion vorge­se­henen Urteil vom 14. Dezem­ber 2016 äusserte sich das BGer zur von der Schweiz­erischen Volkspartei (SVP) des Kan­tons Freiburg im Jahr 2015 ein­gere­icht­en kan­tonalen Ver­fas­sungsini­tia­tive “Gegen die Eröff­nung eines Zen­trums ‘Islam und Gesellschaft’ und eine staatliche Imam-Aus­bil­dung an der Uni­ver­sität Freiburg”. In ein­er Mit­teilung an den Grossen Rat des Kan­tons Freiburg stellte sich der Staat­srat des Kan­tons Freiburg auf den Stand­punkt, dass die Ini­tia­tive gegen das in Art. 8 Abs. 2 BV normierte Diskri­m­inierungsver­bot ver­stosse. Dabei stützte sich der Staat­srat auf zwei Gutacht­en der Recht­spro­fes­soren Pas­cal Mahon und Ben­jamin Schindler. Im April 2016 erk­lärte der Grosse Rat die Ini­tia­tive für ungültig. Gegen diesen Entscheid gelangten die SVP des Kan­tons Freiburg und deren Präsi­dent an das BGer, welch­es die Beschw­erde abweist.

Das BGer hält fest, dass die Ini­tia­tive eine Ungle­ich­be­hand­lung in ver­gle­ich­baren Sit­u­a­tio­nen begründe, weil das angestrebte Ver­bot nur eine Reli­gion, näm­lich den Islam, betr­e­ffe. Da die religiöse Überzeu­gung ein in Art. 8 Abs. 2 BV aufge­führtes Kri­teri­um sei, ver­stosse die Ini­tia­tive gegen das ver­fas­sungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

Die Ini­tia­tive könne auch nicht — so das BGer — in ein­er ver­fas­sungskon­for­men Art und Weise inter­pretiert wer­den, denn ihr Titel und Text bezö­gen sich aus­drück­lich und auss­chliesslich auf den Islam und nicht auf alle vom Kan­ton Freiburg nicht anerkan­nten Glaubensgemeinschaften.

Schliesslich habe die Argu­men­ta­tion der Ini­tianten ein über­wiegen­den Gewicht auf Gründe gelegt, die sich gegen den Islam richteten. Obwohl die Ini­tia­tive als all­ge­meine Anre­gung aus­gestal­tet sei, könne sie nicht in einem weit­eren Sinne inter­pretiert wer­den, ohne dass damit der Wille der Unterze­ich­n­er mis­sachtet würde.

Vgl. dazu auch die Berichter­stat­tung der NZZ.