Bundesrat: Umfassende Regulierung der Inkassobranche wäre unverhältnismässig

Der Bun­desrat ist an sein­er Sitzung vom 22. März 2017 zur Auf­fas­sung gelangt, dass eine umfassende Reg­ulierung der Inkas­so­branche unver­hält­nis­mäs­sig wäre — die all­ge­meinen Grund­sätze des OR und ein­schlägige Regelun­gen des Straf- und des Daten­schutzrechts genü­gen (Medi­en­mit­teilung). Disku­tiert wur­den offen­bar eine Reg­ulierung mit Bewil­li­gungsver­fahren und verbindlichen Sorgfalt­spflicht­en. In Frage käme laut Bun­desrat allen­falls die punk­tuelle Reg­ulierung einzel­ner Praktiken.

Die The­matik stand auf der Agen­da, weil von ver­schieden­er Seite — ins­beson­dere von Kon­sumenten­ver­bän­den — immer wieder eine Reg­ulierung der Branche gefordert wird. Auch ver­schiedene par­la­men­tarische Vorstösse gin­gen in diese oder eine ähn­liche Richtung,u.a. das Pos­tu­lat Comte, Encadrement des pra­tiques des maisons de recou­vre­ment, auf das sich der Bun­desrat hier bezieht. In Erfül­lung dieses Pos­tu­lats hat der Bun­desrat einen Bericht (Rah­menbe­din­gun­gen der Prak­tiken von Inkas­soun­ternehmen, 22. März 2017) erstellen lassen, der sich u.a. zu fol­gen­den The­men näher äussert:

  • Gel­tend­machung von Inkas­so­ge­bühren (“Verzugss­chaden”)
  • Ausüben über­mäs­si­gen Drucks
  • Fehlende Zus­tim­mung zur Löschung ein­er Betrei­bung im Betreibungsregister
  • Schwierigkeit­en bei der Beurteilung, ob die Forderun­gen des Inkas­soun­ternehmens begrün­det sind und was mit den Dat­en des Schuld­ners geschieht
  • Gel­tend­machung ver­jährter Forderungen
  • Weigerung des Inkas­soun­ternehmens, das Dossier zu löschen

Der Bun­desrat ver­weist fern­er auf ein rechtsver­gle­ichen­des Gutacht­en des Insti­tuts für Rechtsver­gle­ichung zur Reg­ulierung der Inkassobranche.