Der Bundesrat ist an seiner Sitzung vom 22. März 2017 zur Auffassung gelangt, dass eine umfassende Regulierung der Inkassobranche unverhältnismässig wäre — die allgemeinen Grundsätze des OR und einschlägige Regelungen des Straf- und des Datenschutzrechts genügen (Medienmitteilung). Diskutiert wurden offenbar eine Regulierung mit Bewilligungsverfahren und verbindlichen Sorgfaltspflichten. In Frage käme laut Bundesrat allenfalls die punktuelle Regulierung einzelner Praktiken.
Die Thematik stand auf der Agenda, weil von verschiedener Seite — insbesondere von Konsumentenverbänden — immer wieder eine Regulierung der Branche gefordert wird. Auch verschiedene parlamentarische Vorstösse gingen in diese oder eine ähnliche Richtung,u.a. das Postulat Comte, Encadrement des pratiques des maisons de recouvrement, auf das sich der Bundesrat hier bezieht. In Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat einen Bericht (Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen, 22. März 2017) erstellen lassen, der sich u.a. zu folgenden Themen näher äussert:
- Geltendmachung von Inkassogebühren (“Verzugsschaden”)
- Ausüben übermässigen Drucks
- Fehlende Zustimmung zur Löschung einer Betreibung im Betreibungsregister
- Schwierigkeiten bei der Beurteilung, ob die Forderungen des Inkassounternehmens begründet sind und was mit den Daten des Schuldners geschieht
- Geltendmachung verjährter Forderungen
- Weigerung des Inkassounternehmens, das Dossier zu löschen
Der Bundesrat verweist ferner auf ein rechtsvergleichendes Gutachten des Instituts für Rechtsvergleichung zur Regulierung der Inkassobranche.