Gemäss einer Medienmitteilung vom 9. März 2018 kam der Bundesrat in einem gleichentags verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf für verschuldete Privatpersonen besteht.
Gemäss Bericht haben viele hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine realistischen Aussichten darauf, jemals wieder schuldenfrei zu leben, was in verschiedener Hinsicht negative Auswirkungen hat. Der Bericht behandelt verschiedene Entschuldungsverfahren für Private und zeigt “mögliche Optionen für einen gesetzgeberischen Eingriff” auf.
Der Bundesrat hält für “sanierungsfähige” Schuldner mit regelmässigem Einkommen die Möglichkeit einer Verbindlicherklärung von privaten Nachlassverträgen für aussichtsreich. Für Verschuldete mit geringem oder gar keinem Einkommen erscheine dagegen ein begleitetes gesetzliches “Abschöpfungsverfahren” mit anschliessender Restschuldbefreiung nach ausländischem Vorbild als beste Lösung.
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