Modernisierung des Handelsregisters: Neue Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2021

Der Bun­desrat set­zt die neuen Vorschriften über das Han­del­sreg­is­ter auf den 1. Jan­u­ar 2021 in Kraft. Einzelne Bes­tim­mungen im Oblig­a­tio­nen­recht und in der Han­del­sreg­is­ter­verord­nung treten bere­its per 1. April 2020 in Kraft. Inhaltlich geht es um Folgendes:

  • Kün­ftig wird sys­tem­a­tisch die AHV-Ver­sicherten­num­mer für die Iden­ti­fizierung natür­lich­er Per­so­n­en verwendet.
  • Die neuen Bes­tim­mungen sehen Erle­ichterun­gen für Gesellschaften vor. Namentlich wird die soge­nan­nte “Stam­pa-Erk­lärung” als sep­a­rater Beleg abgeschafft. Auch die Abtre­tung von Stam­man­teilen ein­er GmbH zwis­chen Gesellschaftern wird teil­weise von For­mvorschriften befreit.
  • Für das Han­del­sreg­is­ter gel­ten kün­ftig uneingeschränkt das Kos­ten­deck­ungs- und Äquiv­alen­zprinzip. Um dies einzuhal­ten, wer­den die Gebühren um rund einen Drit­tel gesenkt.
  • Zahlre­iche Bes­tim­mungen der Han­del­sreg­is­ter­verord­nung wer­den ins Gesetz über­führt. Die rev­i­dierte Han­del­sreg­is­ter­verord­nung ist daher schlanker und beschränkt sich auf Ausführungsbestimmungen.
  • Neu enthält die Han­del­sreg­is­ter­verord­nung eine rechtliche Grund­lage für die Berich­ti­gung von fehler­haften Ein­trä­gen und für die Erfas­sung von Nachträ­gen zu unvoll­ständi­gen Einträgen.
  • Kün­ftig kön­nen auch bevollmächtigte Per­so­n­en (Treuhän­der, Anwälte und Notare) für eine Recht­sein­heit eine Anmel­dung einreichen.
  • Die Han­del­sreg­is­tersperre auf Verord­nungsstufe wird abgeschafft.
  • Die amtlichen Ver­fahren, die mit ein­er Auf­forderung des Han­del­sreg­is­ter­amts begin­nen, wer­den vereinheitlicht.
  • Unklarheit­en aus der Prax­is wer­den beseit­igt und ver­schiedene Empfehlun­gen umge­set­zt, welche die eid­genös­sis­che Finanzkon­trolle (EFK) in ihrem Bericht zur Daten­zu­ver­läs­sigkeit des Han­del­sreg­is­ters vom 16. April 2018 abgegeben hat.
  • Die im Han­del­sreg­is­ter enthal­te­nen Per­so­n­en­dat­en wer­den bis­lang dezen­tral in den jew­eili­gen kan­tonalen Han­del­sreg­is­terämtern erfasst, weshalb es nicht möglich ist, gesamtschweiz­erisch festzustellen, welche natür­liche Per­son in welch­er Funk­tion oder mit welch­er Zeich­nungs­berech­ti­gung bei ver­schiede­nen Recht­sein­heit­en im Han­del­sreg­is­ter einge­tra­gen sind. Damit die einge­tra­ge­nen Per­so­n­en kün­ftig gesamtschweiz­erisch iden­ti­fiziert wer­den kön­nen, wird derzeit eine entsprechende zen­trale Daten­bank für das Han­del­sreg­is­ter geschaf­fen. Damit an dieser Daten­bank weit­ergear­beit­et wer­den kann, treten die entsprechen­den Bes­tim­mungen im Oblig­a­tio­nen­recht und in der Han­del­sreg­is­ter­verord­nung bere­its per 1. April 2020 in Kraft.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen, ins­beson­dere auch die rev­i­dierten Bes­tim­mungen, find­en Sie auf der Home­page des EJPD (in deutsch, franzö­sisch und ital­ienisch).