BR: Geschlechterrichtwerte und Transparenzregeln für Rohstoffsektor treten Anfang 2021 in Kraft

Kün­ftig sollen mehr Frauen in Kader­po­si­tio­nen gewählt wer­den und es gel­ten stren­gere Trans­paren­zvorschriften im Rohstoff­sek­tor. Der Bun­desrat hat am Fre­itag, 11. Sep­tem­ber 2020 entsch­ieden, die entsprechen­den Änderun­gen im Oblig­a­tio­nen­recht auf den 1. Jan­u­ar 2021 in Kraft zu setzen.

Grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen in Zukun­ft mehr Kader­stellen mit Frauen beset­zen. Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Ver­wal­tungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäft­sleitung. Wer­den diese Richtwerte nicht einge­hal­ten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergü­tungs­bericht die Gründe anzugeben und die Mass­nah­men zur Verbesserung darzule­gen. Die Berichter­stat­tungspflicht begin­nt für den Ver­wal­tungsrat fünf und für die Geschäft­sleitung zehn Jahre nach Inkraft­treten der Bestimmungen.

Sodann müssen Schweiz­er Unternehmen, die in der Rohstoff­förderung tätig sind, kün­ftig Zahlun­gen an staatliche Stellen ab CHF 100’000 pro Geschäft­s­jahr offen­le­gen und in einem Bericht elek­tro­n­isch pub­lizieren. Der Bun­desrat kann diese Trans­paren­zvorschriften dere­inst auch auf den Rohstoffhan­del aus­dehnen, sofern dies inter­na­tion­al abges­timmt ist.

Die übri­gen Punk­te der laufend­en Aktien­recht­sre­vi­sion, namentlich die Umset­zung der Abzock­er-Ini­tia­tive auf Geset­zesstufe sowie die neuen Bes­tim­mungen für flex­i­blere Grün­dungs- und Kap­i­talvorschriften, erfordern noch Aus­führungs­bes­tim­mungen und wer­den voraus­sichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

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