Künftig sollen mehr Frauen in Kaderpositionen gewählt werden und es gelten strengere Transparenzvorschriften im Rohstoffsektor. Der Bundesrat hat am Freitag, 11. September 2020 entschieden, die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen in Zukunft mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen. Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen.
Sodann müssen Schweizer Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, künftig Zahlungen an staatliche Stellen ab CHF 100’000 pro Geschäftsjahr offenlegen und in einem Bericht elektronisch publizieren. Der Bundesrat kann diese Transparenzvorschriften dereinst auch auf den Rohstoffhandel ausdehnen, sofern dies international abgestimmt ist.
Die übrigen Punkte der laufenden Aktienrechtsrevision, namentlich die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe sowie die neuen Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, erfordern noch Ausführungsbestimmungen und werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.
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