Der Bundesrat will mittels entsprechenden Bestimmungen im Aktienrecht mehr Transparenz im Rohstoffsektor erreichen. Diese Bestimmungen sollen in die Vorlage zur Aktienrechtsrevision, welche Ende 2014 in die Vernehmlassung geschickt wird, integriert werden. Sie sollen vorerst für börsenkotierte sowie grosse, in der Rohstoffförderung tätige Gesellschaften gelten.
Damit für die Schweizer Unternehmen im Vergleich zu anderen bedeutenden Wirtschaftsstandorten keine nachteiligen Rahmenbedingungen entstehen, soll sich die Schweizer Lösung an der Rechtslage in der EU und den USA orientieren. Dabei geht es insbesondere um Transparenzvorschriften, gemäss welchen Zahlungen, die bei der Förderung von Mineralien, Öl, Gas und Holz an staatliche Stellen geleistet werden, jährlich offengelegt werden müssen.