Der Bundesrat hat wie angekündigt den Rechtsstillstand gemäss Art. 62 SchKG für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die entsprechende Änderung der einschlägigen Verordnung vom 20. Mai 2020 wurde in der Amtlichen Sammlung Nr. 116 vom 22. September 2020 publiziert (AS 2020 3791) und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.