BR: Rechtsstillstand für die Reisebranche bis 31.12.2020 verlängert

Der Bun­desrat hat wie angekündigt den Rechtsstill­stand gemäss Art. 62 SchKG für die Reise­branche bis zum 31. Dezem­ber 2020 ver­längert. Die entsprechende Änderung der ein­schlägi­gen Verord­nung vom 20. Mai 2020 wurde in der Amtlichen Samm­lung Nr. 116 vom 22. Sep­tem­ber 2020 pub­liziert (AS 2020 3791) und tritt am 1. Okto­ber 2020 in Kraft.