Wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung erklärt, wird er die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden. Die Massnahmen der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 waren auf sechs Monate befristet und gelten bis zum 19. Oktober 2020.
Gleichzeitig setzt der Bundesrat aber die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft. Die übrigen Teile der Aktienrechtsreform treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Für Details siehe die Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020.