BR: Coronavirus — Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert

Wie der Bun­desrat in ein­er Medi­en­mit­teilung erk­lärt, wird er die vorüberge­hen­den Mass­nah­men zur Ver­hin­derung von coro­n­abe­d­ingten Konkursen nicht ver­längern. Das hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 14. Okto­ber 2020 entsch­ieden. Die Mass­nah­men der Covid-19-Verord­nung Insol­ven­zrecht vom 16. April 2020 waren auf sechs Monate befris­tet und gel­ten bis zum 19. Okto­ber 2020.

Gle­ichzeit­ig set­zt der Bun­desrat aber die vom Par­la­ment im Rah­men der Aktien­recht­sre­vi­sion beschlossene Ver­längerung der Nach­lassstun­dung bere­its auf den 20. Okto­ber 2020 in Kraft. Die übri­gen Teile der Aktien­recht­sre­form treten zu einem späteren Zeit­punkt in Kraft.

Für Details siehe die Medi­en­mit­teilung vom 14. Okto­ber 2020.