Laut Medienmitteilung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Die Vernehmlassung zu den Änderungen im SchKG läuft bis am 26. September 2022.
“Verschuldete Personen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. […] Von der Möglichkeit zur finanziellen Sanierung für natürliche Personen erwartet der Bundesrat positive Effekte auf die Gesundheit der Betroffenen und deren Umfeld sowie die Volkswirtschaft.”
Zu diesem Zweck werden zwei Instrumente vorgeschlagen:
Vereinfachtes Nachlassverfahren
Bei Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen soll in Zukunft ein vereinfachtes Nachlassverfahren möglich werden. Im Rahmen eines Vergleichs soll dem Schuldner ein Teil seiner Schulden erlassen werden — sofern eine Mehrheit der Gläubiger diesem Vorgehen zustimmt und das Gericht den Bereinigungsvorschlag als angemessen beurteilt. Der Vergleich ist dann auch für jene Gläubiger bindend, die diesem nicht zugestimmt haben.
Konkursrechtliches Sanierungsverfahren
Für schwer verschuldete Schuldner, bei denen keine Gläubigermehrheit für einen Schulderlass gewonnen werden kann, schlägt der Bundesrat ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren vor. Der Schuldner muss während 4 Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen für die Erzielung eines regelmässigen Einkommens nachweisen (Abschöpfung). Das Verfahren wird von den Konkurs- und Betreibungsämtern geführt. Der Schuldner wird am Ende des Verfahrens von den verbleibenden offenen Forderungen befreit (Restschuldbefreiung). Nach Abschluss des Verfahrens kann 15 Jahre lang kein neues Sanierungsverfahren eröffnet werden. Mit dieser Sperrfrist will der Bundesrat einem Missbrauch entgegenwirken.
Links
Erläuternder Bericht vom 3. Juni 2022
Bericht: Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Schuldner
Bericht: Umgang mit Verlustscheinen