6B_31/2019: Art. 102 StGB (Strafbarkeit des Unternehmens) ist Zurechnungsnorm; Verjährung richtet sich nach der Anlasstat

…im Einzel­nen die straf­baren Ver­hal­tensweisen bes­tim­men […].” Weit­er ver­warf das Bun­des­gericht die Lehrmei­n­ung, wonach es sich bei Art. 102 StGB um ein Dauerde­likt han­dle, da der strafrechtliche Vor­wurf im Organ­i­sa­tions­de­fiz­it des Unternehmens beste­he, wom­it die Ver­jährung nicht mit der Vor­nahme der Anlas­stat, son­dern erst mit dem Weg­fall des Organ­i­sa­tions­de­fiz­its zu laufen beginne. Diese The­o­rie habe das Bun­des­gericht bere­its im Urteil 6B_7/2014…

StPO: klare Regelung der verdeckten Ermittlung und Fahndung

…des Bun­des­ge­set­zes über das Ver­wal­tungsstrafrecht (VStrR) und des Mil­itärstraf­prozess­es (MStP) wird der Umfang des Anwalts­ge­heimniss­es mit der ZPO und StPO har­mon­isiert. Die Anwalt­sko­r­re­spon­denz muss auch dann nicht her­aus­gegeben bzw. darf nicht beschlagnahmt wer­den, wenn sie sich in den Hän­den der Klien­ten oder Drit­ter befind­et. Der Schutz erstreckt sich auf alle Gegen­stände und Unter­la­gen, die — unab­hängig vom Zeit­punkt ihrer Entstehung…

6B_684/2021: Formungültigkeit des Strafbefehls (amtl. Publ.)

…Man­gel behaftet sind, wenn dieser schw­er­wiegende Man­gel offen­sichtlich oder zumin­d­est leicht erkennbar ist und die Rechtssicher­heit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ern­sthaft gefährdet wird (E. 1.4.2). Der vor­liegend zu beurteilende Man­gel erwies sich nicht als der­art schw­er­wiegend, als dass angesichts der beson­deren Bedeu­tung der Rechtssicher­heit im Strafrecht gerecht­fer­tigt wäre, dem fraglichen Straf­be­fehl jegliche Rechtswirkung abzus­prechen, wodurch es an einem…