Inverkehrbringen zulassungspflichtiger landwirtschaftl. Produktionsmittel ohne Zulassung; Anwenden verbotener Stoffe bei landwirtschaftl. Produktion

Das BGer hat sich kür­zlich in zwei Entschei­dun­gen mit dem ver­sucht­en Inverkehrbrin­gen von der Zulas­sungspflicht unter­stell­ten land­wirtschaftlichen Pro­duk­tion­s­mit­teln ohne Zulas­sung (Art. 173 Abs. 1 lit. k aLwG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 aSt­GB) und dem ver­sucht­en Anwen­den von ver­bote­nen Stof­fen bei der land­wirtschaftlichen Pro­duk­tion (Art. 48 Abs. 1 lit. b LMG i.V.m. Art. 21 Abs. … weit­er­lesen

Nachtrag zum Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

In einem Nach­trag zum Übereinkom­men vom 17. Dezem­ber 1997 über die Bekämp­fung der Bestechung aus­ländis­ch­er Amt­sträger im inter­na­tionalen Geschäftsverkehr (SR 0.311.21, AS 2003 4243) find­et sich der Gel­tungs­bere­ich zum 30. April 2009. Die aktuelle Fas­sung wurde am 16. Juni 2009 (AS 2009 2653) veröf­fentlicht und umfasst nun auch die Ver­tragsstaat­en Est­land, Irland und Südafrika.

Teilweises Inkrafttreten des revidierten BetmG per 1. Januar 2010

Die Revi­sion des Bet­mG, die am 30. Novem­ber 2008 angenom­men wurde, wird vom Bun­desrat teil­weise in Kraft geset­zt. Per 1. Jan­u­ar 2010 treten die Artikel 3e (Betäubungsmit­telgestützte Behand­lung) und 3f (Daten­bear­beitung) in Kraft. Das Inkraft­treten der übri­gen Bes­tim­mungen wird später festgelegt.