4A_350/2007: Aussichtslosigkeit einer Klage

Eine Klage gegen einen Ver­sicher­er wegen Ein­stel­lung dessen Leis­tun­gen darf als aus­sicht­s­los beze­ich­net wer­den, wenn die Ein­stel­lung der Leis­tun­gen die ver­traglich vere­in­barte Folge der Ver­let­zung ein­er in den AVB vorge­se­henen Obliegen­heit ist.
Die unent­geltliche Recht­spflege durfte daher ver­weigert werden.