9C_481/2007: Zustellungsfiktion bei eingeschriebener Post (amtl. Publ.)

Das BVer­wGer trat auf eine Beschw­erde gegen eine renten­ablehnende Ver­fü­gung der IV-Stelle für Ver­sicherte im Aus­land wegen Fristver­säum­niss­es nicht ein. Die dage­gen gerichtete Beschw­erde weist das BGer ab.

Im hier zu beurteilen­den Fall stellt sich […] die Frage, ob die früher in analoger Anwen­dung der Recht­sprechung zur Briefkas­ten- und Post­fachzustel­lung auch beim Postrück­be­hal­tungsauf­trag beachtete Fik­tion, wonach eine eingeschriebene Sendung spätestens am let­zten Tag ein­er Frist von sieben Tagen ab Ein­gang bei der Post­stelle am Ort des Empfängers als zugestellt zu betra­cht­en ist (BGE 123 III 492), unter neuem Recht — nun­mehr in Analo­gie zu Art. 38 Abs. 2bis ATSG (sowie Art. 44 Abs. 2 BGG und Art. 20 Abs. 2bis VwVG) — weit­er­hin Gel­tung beansprucht. Gleichbehandlungs‑, Miss­brauchs- und Prak­tik­a­bil­ität­süber­legun­gen gebi­eten die Bejahung der Frage. Nach wie vor set­zt die Zustel­lungs­fik­tion immer­hin voraus, dass der Adres­sat mit der fraglichen Zustel­lung hat­te rech­nen müssen […]. Dieser Recht­sauf­fas­sung haben sämtliche Abteilun­gen im Ver­fahren nach Art. 23 Abs. 2 BGG zugestimmt.”