Das BGer heisst eine Beschwerde gegen ein Urteil des TAS gut. Strittig war die Zuständigkeit des TAS. Während das TAS sich selbst für zuständig erklärt hatte, kam das BGer zum gegenteiligen Schluss. Das TAS hatte seine Zuständigkeit mit einer Schiedsklausel begründet, die in einem “Player Entry Form” enthalten war (ein Anmeldeformular, hier für die Eishockey-Weltmeisterschaften). Die Teilnehmer an der WM haben offenbar jedes Jahr ein solches Formular zu unterzeichnen. Das BGer legte die Schiedsklausel so aus, dass sie sich jeweils nur auf Streitigkeiten bezog, die mit der betreffenden WM im Zusammenhang standen. Der vorliegende Streit lag daher ausserhalb des Anwendungsbereichs der Schiedsklausel.