Die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängte laut Medienmitteilung gegen die Pharmaunternehmen Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG eine Busse von insgesamt CHF 5.7 Mio und verbot ihnen eine weitere Publikation ihrer Preisempfehlungen für drei Hors-Liste-Arzneimittel, weil sie mit Verkaufsstellen unzulässige Preisvereinbarungen getroffen hatten. Wie die NZZ berichtet, prüfen die Unternehmen, ob sie dagegen Rekurs einlegen.
Die betroffenen Produzenten hatten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Viagra, Cialis und Levitra) durch Publikumspreisempfehlungen festgelegt. Diese Preise wurden in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert oder direkt von den Grossisten an die Apotheken und die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt, welche sie grösstenteils unverändert gegenüber ihren Patienten anwendeten. Dieses System stabilisierte die Fabrikabgabepreise der Hersteller und die Margen der Verkaufsstellen. Nach Ansicht der WEKO stellen solche Verhaltensweisen unzulässige Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 4 KG dar.
Die genannten Arzneimittel sind zwar rezeptpflichtig, doch die Kosten werden nicht von der Grundversicherung übernommen; ihr Preis ist daher nicht staatlich vorgegeben, sondern wird von den Verkäufern festgelegt. Aus diesem Grund untersteht der Markt von Hors-Liste-Medikamenten den allgemeinen Regeln des Kartellrechts.