4A_62/2010: Erstreckung des Geschäftsmietverhältnisses; hier: einmalig, 1 Jahr

:Das BGer fasst im vor­liegen­den Urteil die Kri­te­rien zusam­men, die es an ein Erstreck­ungs­begehren betr. ein Geschäftsmi­etver­hält­nis anlegt (und bei der Beurteilung der Frage, ob eine erst- oder ein­ma­lige Erstreck­ung zu gewähren ist), ins­beson­dere bei der Inter­essen­ab­wä­gung nach OR 272 I, und schützt u.a. angesichts früher­er Ver­tragsver­let­zun­gen durch die (im Übri­gen sol­vente) Mieterin die ein­ma­lige Erstreck­ung um ein Jahr für eine flughafen­na­he Auto­g­a­rage mit grossem Platzbe­darf und gewis­sen Lärmemissionen.