:Das BGer fasst im vorliegenden Urteil die Kriterien zusammen, die es an ein Erstreckungsbegehren betr. ein Geschäftsmietverhältnis anlegt (und bei der Beurteilung der Frage, ob eine erst- oder einmalige Erstreckung zu gewähren ist), insbesondere bei der Interessenabwägung nach OR 272 I, und schützt u.a. angesichts früherer Vertragsverletzungen durch die (im Übrigen solvente) Mieterin die einmalige Erstreckung um ein Jahr für eine flughafennahe Autogarage mit grossem Platzbedarf und gewissen Lärmemissionen.