Dominique Strebel, Redakteur der Zeitschrift “Beobachter” kommentiert in einem aktuellen Beitrag auf seinem “Justizblog” die Praxis der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bei der Anwendung des neuen kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).
Strebel kritisiert insbesondere, dass Gesuchstellern, die eine Einsichtnahme in Strafbefehle beantragen, Kosten auferlegt werden können, wenn das Gesuch eingereicht wird, nachdem der Strafbefehl einen Monat lang kostenlos zur Einsicht ausgelegt wurde. Er sieht in einer solchen Ermessensausübung die Weiterführung einer “Geheimjustiz bei Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen”, die eine effektive Justizkontrolle unterbinde. Ferner sei es eine “stossende Situation”, dass dem Betroffenen das Einsichtsgesuch zur Stellungnahme zugestellt wird, weil dadurch das Einsichtsverfahren verlängert und eine Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft erst ermöglicht werde.
Das kantonale IDG verletzte daher den bundesverfassungsrechtlichen Anspruch auf Einsicht ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Kostenrisiko (vgl. Art. 30 Abs. 3 BV).