Justizblog zum neuen IDG: Vorwurf der Geheimjustiz

Dominique Strebel, Redak­teur der Zeitschrift “Beobachter” kom­men­tiert in einem aktuellen Beitrag auf seinem “Jus­tizblog” die Prax­is der Ober­staat­san­waltschaft Zürich bei der Anwen­dung des neuen kan­tonalen Geset­zes über die Infor­ma­tion und den Daten­schutz (IDG).

Strebel kri­tisiert ins­beson­dere, dass Gesuch­stellern, die eine Ein­sicht­nahme in Straf­be­fehle beantra­gen, Kosten aufer­legt wer­den kön­nen, wenn das Gesuch ein­gere­icht wird, nach­dem der Straf­be­fehl einen Monat lang kosten­los zur Ein­sicht aus­gelegt wurde. Er sieht in ein­er solchen Ermessen­sausübung die Weit­er­führung ein­er “Geheimjus­tiz bei Straf­be­fehlen und Ein­stel­lungsver­fü­gun­gen”, die eine effek­tive Jus­tizkon­trolle unterbinde. Fern­er sei es eine “stossende Sit­u­a­tion”, dass dem Betrof­fe­nen das Ein­sichts­ge­such zur Stel­lung­nahme zugestellt wird, weil dadurch das Ein­sichtsver­fahren ver­längert und eine Beschw­erde an die Ober­staat­san­waltschaft erst ermöglicht werde.

Das kan­tonale IDG ver­let­zte daher den bun­desver­fas­sungsrechtlichen Anspruch auf Ein­sicht ohne Anhörung des Betrof­fe­nen und ohne Kosten­risiko (vgl. Art. 30 Abs. 3 BV).