Krankenkassen-Dachverband unterzeichnet Verhaltenskodex zur Telefonwerbung

Die schweiz­erischen Krankenkassen verpflicht­en sich in einem Ver­hal­tenskodex des Dachver­ban­des san­té­su­isse, das Tele­fon­mar­ket­ing stark einzuschränken und zu regeln, wie die NZZ in ihrer heuti­gen Online-Aus­gabe berichtet. 

All­ge­meine Tele­fon­wer­bung (sog. Kaltakqui­si­tion) darf danach nicht mehr aus der Grund­ver­sicherung bezahlt wer­den. Beratung am Tele­fon bleibe aber zuläs­sig, wenn Kun­den aus­drück­lich damit ein­ver­standen seien. Die Kassen verpflicht­en sich zudem, für die Grund­ver­sicherung auf tele­fonis­che Kaltakqui­si­tion zu verzicht­en. Ver­mit­teln Mak­ler oder Inter­net­di­en­ste in der Grund­ver­sicherung, darf die Pro­vi­sion zwar der Grund­ver­sicherung belastet wer­den, aber pro Abschluss max­i­mal 50 CHF betra­gen (derzeit 75 bis 100 CHF).

Fern­er dür­fen die Krankenkassen nach der Vere­in­barung nur noch mit Mak­lern zusam­me­nar­beit­en, die sie unter Ver­trag genom­men haben. Der Ver­trag muss sowohl Rechte und Pflicht­en als auch Qual­ität­san­forderun­gen an die Ver­mit­tler fes­thal­ten. „Wildes Makeln“ ist ver­boten. Bei Ver­stössen gegen diese und andere Vor­gaben wer­den Sank­tio­nen angedroht.

Bish­er haben Krankenkassen mit 90 Prozent aller Ver­sicherten den Ver­hal­tenskodex unterze­ich­net. Die anderen Kassen kön­nen bis Ende Jan­u­ar beitreten. Durch die Vere­in­barung sollen 60 bis 100 Mil­lio­nen Franken pro Jahr einges­part werden.