Die schweizerischen Krankenkassen verpflichten sich in einem Verhaltenskodex des Dachverbandes santésuisse, das Telefonmarketing stark einzuschränken und zu regeln, wie die NZZ in ihrer heutigen Online-Ausgabe berichtet.
Allgemeine Telefonwerbung (sog. Kaltakquisition) darf danach nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt werden. Beratung am Telefon bleibe aber zulässig, wenn Kunden ausdrücklich damit einverstanden seien. Die Kassen verpflichten sich zudem, für die Grundversicherung auf telefonische Kaltakquisition zu verzichten. Vermitteln Makler oder Internetdienste in der Grundversicherung, darf die Provision zwar der Grundversicherung belastet werden, aber pro Abschluss maximal 50 CHF betragen (derzeit 75 bis 100 CHF).
Ferner dürfen die Krankenkassen nach der Vereinbarung nur noch mit Maklern zusammenarbeiten, die sie unter Vertrag genommen haben. Der Vertrag muss sowohl Rechte und Pflichten als auch Qualitätsanforderungen an die Vermittler festhalten. „Wildes Makeln“ ist verboten. Bei Verstössen gegen diese und andere Vorgaben werden Sanktionen angedroht.
Bisher haben Krankenkassen mit 90 Prozent aller Versicherten den Verhaltenskodex unterzeichnet. Die anderen Kassen können bis Ende Januar beitreten. Durch die Vereinbarung sollen 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.