Polizei JU: Registrierung von verwarnten Autofahrern illegal

Die Prax­is der Polizei im Kan­ton Jura, diejeni­gen Auto­mo­bilis­ten zu reg­istri­eren, die lediglich ver­warnt wur­den, ist unzuläs­sig. Nach einem heutigem Bericht der NZZ hat die kan­tonale Daten­schutzkom­mis­sion das Sam­meln dieser Dat­en nach unter­sagt und die Löschung der 2700 schon erfassten Ver­war­nun­gen verlangt.

Der Ein­trag von Ver­war­nun­gen in eine Daten­bank der Polizei ver­stösst laut der Kom­mis­sion gegen das Legal­ität­sprinzip. Das Vorge­hen ver­let­ze “ganz offen­sichtlich” den im Ord­nungs­bus­sen­ge­setz fest­ge­hal­te­nen Grund­satz der Anonymität.

Das betr­e­f­fende Infor­matiksys­tem wurde 2008 einge­führt und ermöglicht jedem Mitar­beit­er der Polizei den Zugriff auf Infor­ma­tio­nen über eine Per­son. Zweck des Sys­tems war die Kon­trolle darüber, ob Polizis­ten die jährliche Bussen­vor­gabe von 4000 CHF erfüllen; weit­ere Ziele waren Präven­tion und Repres­sion im Wieder­hol­ungs­fall. Die Erfas­sung ver­warn­ter Aut­o­fahrer war jedoch von der juras­sis­chen Polizei im Hin­blick auf die Unter­suchung der Daten­schutzkom­mis­sion bere­its im Novem­ber 2010 gestoppt worden.

Der Bericht kann auf der Home­page der kan­tonalen Daten­schutzkom­mis­sion abgerufen werden.