Die Praxis der Polizei im Kanton Jura, diejenigen Automobilisten zu registrieren, die lediglich verwarnt wurden, ist unzulässig. Nach einem heutigem Bericht der NZZ hat die kantonale Datenschutzkommission das Sammeln dieser Daten nach untersagt und die Löschung der 2700 schon erfassten Verwarnungen verlangt.
Der Eintrag von Verwarnungen in eine Datenbank der Polizei verstösst laut der Kommission gegen das Legalitätsprinzip. Das Vorgehen verletze “ganz offensichtlich” den im Ordnungsbussengesetz festgehaltenen Grundsatz der Anonymität.
Das betreffende Informatiksystem wurde 2008 eingeführt und ermöglicht jedem Mitarbeiter der Polizei den Zugriff auf Informationen über eine Person. Zweck des Systems war die Kontrolle darüber, ob Polizisten die jährliche Bussenvorgabe von 4000 CHF erfüllen; weitere Ziele waren Prävention und Repression im Wiederholungsfall. Die Erfassung verwarnter Autofahrer war jedoch von der jurassischen Polizei im Hinblick auf die Untersuchung der Datenschutzkommission bereits im November 2010 gestoppt worden.
Der Bericht kann auf der Homepage der kantonalen Datenschutzkommission abgerufen werden.