Der Bundesrat teilte mittels Medienmitteilung mit, dass er in der heutigen Sitzung die Botschaft zur Teilrevision des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet hat. Mit der Revision soll eine Modernisierung und Annäherung an das Obligationenrecht erreicht werden.
Folgendes sind die Hauptpunkte der Revision:
- Harmonisierung BPG und OR
— Flexiblere Regelung der Auflösung der Arbeitsverhältnisse
— Unterstützungsmassnahmen bei unverschuldeter Kündigung
— Weiterbeschäftigung nur noch bei gravierendem Verstoss gegen geltendes Recht
— Genereller Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde
— Aufhebung der internen Beschwerdeinstanz
— Schaffung gesetzlicher Grundlage für den Elternurlaub
— Flexiblere Regelung der Finanzierung der beruflichen Vorsorge
Die Personalverbände sind grundsätzlich, wenn auch nicht mit allen Punkten (z.B. Entzug der aufschiebenden Wirkung, Abschaffung der Weiterbeschäftigungspflicht) der Revision einverstanden.
Die Botschaft sowie der revidierte Gesetzestext können hier eingesehen werden.