Teilrevision des Bundespersonalgesetzes

Der Bun­desrat teilte mit­tels Medi­en­mit­teilung mit, dass er in der heuti­gen Sitzung die Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Bun­des­per­son­alge­set­zes (BPG) ver­ab­schiedet hat. Mit der Revi­sion soll eine Mod­ernisierung und Annäherung an das Oblig­a­tio­nen­recht erre­icht werden. 

Fol­gen­des sind die Haupt­punk­te der Revision: 

- Har­mon­isierung BPG und OR 
— Flex­i­blere Regelung der Auflö­sung der Arbeitsverhältnisse 
— Unter­stützungs­mass­nah­men bei unver­schulde­ter Kündigung 
— Weit­erbeschäf­ti­gung nur noch bei gravieren­dem Ver­stoss gegen gel­tendes Recht 
— Genereller Entzug der auf­schieben­den Wirkung der Beschwerde 
— Aufhe­bung der inter­nen Beschwerdeinstanz 
— Schaf­fung geset­zlich­er Grund­lage für den Elternurlaub 
— Flex­i­blere Regelung der Finanzierung der beru­flichen Vorsorge 

Die Per­son­alver­bände sind grund­sät­zlich, wenn auch nicht mit allen Punk­ten (z.B. Entzug der auf­schieben­den Wirkung, Abschaf­fung der Weit­erbeschäf­ti­gungspflicht) der Revi­sion einverstanden. 

Die Botschaft sowie der rev­i­dierte Geset­zes­text kön­nen hier einge­se­hen werden.