Thomas Hugi Yar weist auf seinem Blog “iuswanze” darauf hin, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) seit dem 1. Januar 2012 für bestimmte Individualbeschwerden probehalber Gebühren erhebt.
Begründet wird diese Massnahme mit der seit Jahren steigenden Anzahl an Beschwerden via kommerzieller Kommunikation (seit 2008 ca. 44 Prozent), wodurch die SLK an die Grenzen ihrer Kapazität gestossen ist:
Um hier eine gewisse Entlastung zu erzielen, hat die Stiftung der SLK probehalber eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Beschwerde eingeführt. Die Massnahme wird auf ein Jahr befristet. Diese Gebühr betrifft freilich nicht alle Beschwerden, sondern lediglich jene, welche aufgrund von kommerziellen Kontakten am Telefon, per Fax oder per E‑Mail erfolgen. Alle übrigen Beschwerden, also Eingaben gegen Werbung im öffentlichen Bereich, mittels Plakaten, Inseraten oder TV-Spots bleiben unentgeltlich.