Ärzte, die sich am Medikamenten-Versandmodell “argomed” beteiligt haben, haben das Verbot der Selbstdispensation umgangen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat des Kantons Aargau. Er bestätigt damit einen Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales.
Selbstdispensation ist im Kanton Aargau verboten. Ärzte dürfen nur in
Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten
Fällen eine Privatapotheke führen. Es ist ausschliesslich den Apotheken
erlaubt, Medikamente zu verkaufen.
Das Medikamenten-Versandmodell “argomed” funktioniert wie folgt: Im Kanton Aargau praktizierende Ärzte, die Aktionäre der argomed Ärzte AG sind oder an diese angeschlossen sind, stellen Rezepte aus und übermitteln diese an die Apotheke Zur Rose AG. Die Apotheke sendet das verordnete Medikament anschliessend direkt an die Patienten.
Die Apotheke Zur Rose AG ist zwar grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Allerdings befinden sich deren Aktien zu etwa 80 Prozent in der Hand von Ärzten. Zudem werden die Ärzte, welche ihr Rezepte zustellen, finanziell entschädigt. Schliesslich vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft.
Der Regierungsrat hat zum Medikamenten-Versandmodell “argomed” u.a. folgende Beschlüsse gefällt:
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der Zur Rose AG sind, dürfen sich nicht am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen.
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der argomed Ärzte AG sind oder an diese angeschlossen sind, dürfen sich nur dann am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen, wenn ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Der jährliche Pauschalbetrag, den sie von der Zur Rose AG erhalten, darf nur die Kosten decken.
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung dürfen sich nicht am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen, wenn sie dafür direkt von der Apotheke entschädigt werden.