Das Vernehmlassungsverfahren für ein neues Geldspielgesetz (BGS) wurde am 30. April 2014 eröffnet und dauert bis am 20. August 2014 (Vernehmlassungsunterlagen).
Aus dem erläuternden Bericht:
Die Neuerungen der Vorlage beschränken sich im Wesentlichen auf die folgenden Punkte: Das heutige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, wird aufgehoben. Die Spielbanken können neu um eine Erweiterung ihrer Konzession für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen ersuchen. Um das Angebot von in der Schweiz unbewilligten Spielen wirksam eindämmen zu können, werden die Strafbestimmungen modernisiert und der Zugang zu ausländischen Online-Geldspielangeboten gesperrt. Neu werden unter engen Voraussetzungen Geldspielturniere, wie etwa Pokerturniere, auch ausserhalb der Spielbanken erlaubt. Die weiteren Spielkategorien bleiben im Wesentlichen unverändert. Die Spiele werden deshalb weiterhin eingeteilt in Lotterien, Sportwetten, Spielbankenspiele und Geschicklichkeitsspiele. Die Begriffsbestimmungen und Bewilligungsvoraussetzungen werden allerdings teilweise modifiziert. Damit wird einerseits den gesellschaftlichen und
technologischen Entwicklungen Rechnung getragen und weiterhin ein attraktives Spielangebot ermöglicht. Andererseits werden Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund und den Kantonen minimiert. Im geltenden Recht müssen Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Spielgewinne, die in Spielbanken erzielt werden, steuerfrei sind. Um diese Ungleichbehandlung – auch gegenüber dem Geldspiel im Ausland – zu beseitigen, sieht der Gesetzesentwurf eine Steuerbefreiung sämtlicher Geldspielgewinne vor.Die Neuerungen bei den Spielen werden begleitet von angemessenen Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel. Diese basieren auf drei Säulen: […]