9C_720/2015: Berufliche Vorsorge; Nachforderungsrecht des Arbeitgebers (amtl. Publ.)

Das Bun­des­gericht kon­nte die umstrit­tene Frage klären, auf welch­er Rechts­grund­lage das Recht des Arbeit­ge­bers beruht, vom Arbeit­nehmer Beiträge für die beru­fliche Vor­sorge nachzu­fordern und welch­er Ver­jährung dieses Recht unter­liegt (Urteil 9C_720/2015 vom 26. Feb­ru­ar 2016).

Das Bun­des­gericht erkan­nte, dass das Forderungsrecht von Geset­zes wegen gestützt Art. 66 Abs. 3 BVG beste­ht (E. 5.4). Die peri­odis­chen Ansprüche ver­jähren gemäss Art. 41 Abs. 2 BVG inner­halb von fünf Jahren, begin­nend ab Ende des Monats, in dem die Beiträge zu entricht­en gewe­sen wären (E. 6.3 und 7.1).