Das BGer hatte in der vorliegenden Auseinandersetzung zu beurteilen, welche Wirkungen einer nicht im Register eingetragenene Markenlizenz gegenüber dem Erwerber der Marke zukommen. Das BGer bestätigt dabei, dass die Lizenz ohne Registereintrag rein obligatorische Wirkung zwischen den Parteien des Lizenzvertrags hat und dem Erwerber der Marke nicht entgegengehalten werden kann, und zwar selbst dann nicht, wenn dieser von der Existenz der Lizenz Kenntnis hatte:
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Lizenz ein obligatorisches Recht gegenüber dem Markeninhaber auf Duldung des Markengebrauchs verschafft, während das Recht an der Marke beim Markeninhaber verbleibt […]. Die Lehre vertritt denn auch mehrheitlich die Auffassung, der Lizenzvertrag verschaffe keine Rechte an der Marke selbst, sondern umfasse die obligatorische Berechtigung gegen den Markeninhaber auf Duldung des Markengebrauchs […]. Dass jedenfalls ein Lizenzvertrag ohne Registereintrag nur obligatorische Wirkung gegenüber dem Lizenzgeber entfaltet, scheint nicht bestritten. Die in der Beschwerde angeführte Lehrmeinung für die Behauptung, “dass Lizenzverträge im Konkurs nicht automatisch beendet werden”, bezieht sich denn auch auf solche, die im Markenregister eingetragen sind; nur für diesen Fall besteht Sukzessionsschutz auch im Konkurs […]. Die Eintragung im Markenregister hat insofern konstitutive Wirkung, als der Lizenzvertrag damit auch späteren Markeninhabern entgegengehalten werden kann. Die Vorinstanz hat zutreffend erkannt, dass die Markenlizenz ausschliesslich obligatorische Wirkung gegenüber dem Lizenzgeber entfaltet, solange sie im Markenregister nicht eingetragen ist. Da allein der Lizenzgeber vertraglich verpflichtet ist, kann die Lizenz ohne Eintrag ins Register einem späteren Erwerber der Marke unbesehen um dessen Kenntnis vom Lizenzvertrag nicht entgegengehalten werden […].
Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich auch auf der Website trademark.chhttp://www.rentschpartner.ch/trademark-law/news/814-bundesgericht-keine-konkursfestigkeit-der-nicht-registrierten-markenlizenz von Rentsch Partner.