Mit dem Entscheid 4A_116/2016 vom 13. Dezember 2016 wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch des Tribunal Arbitral du Sport (“TAS”) ab.
Streitig war die Erfüllung sogenannter Economic Rights Participation Agreements (die “Verträge”), die zwischen dem X. Club, einem professionellen Fussballverein (Beschwerdeführerin), und der Z. Limited (Beschwerdegegnerin) abgeschlossen worden waren.
Das Schiedsgericht erachtete die Verträge im Schiedsspruch als rechtsgültig. Im Beschwerdeverfahren rügte der X. Club die Verletzung des materiellen ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG).
Die Beschwerdeführerin argumentierte unter anderem, dass im Sportrecht und insbesondere im Bereich des Fussballs im Zusammenhang mit dem materiellen ordre public ein eigener Begriff der guten Sitten anerkannt werden sollte, damit Fussballspieler nicht wie Spekulationsobjekte behandelt würden. Das Bundesgericht hielt diesem Argument entgegen, dass eine Zersplitterung des Begriffs des materiellen ordre public je nach Tätigkeitsgebiet nicht wünschenswert ist. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung berücksichtige zwar die Besonderheiten der Sportschiedsgerichtsbarkeit, doch dürfe das nicht so weit führen, dass eine eigentliche lex sportiva geschaffen würde.
Die Beschwerdeführerin argumentierte ferner, dass die Verträge die Persönlichkeits- und Grundrechte der Fussballspieler schwer missachten würden. Die Beschwerdegegnerin hielt dem entgegen, dass die Beschwerdeführerin nicht legitimiert sei, die Verletzung höchstpersönlicher Rechte der Fussballspieler zu rügen (exceptio de jure tertii). Das Bundesgericht liess die Frage letztlich offen, bemerkte aber, dass es schwierig erscheint, eine solche Legitimation zu verneinen. Es wäre kaum vorstellbar, dass eine Partei einen Vertrag durchsetzen dürfe, der im Ergebnis zu einer schwerwiegenden Missachtung der menschlichen Würde von Drittparteien führen würde, auch wenn diese selbst nicht Vertragsparteien sind.