Auftragsverhältnisse sollen jederzeit kündbar bleiben

Der Bun­desrat möchte an der jed­erzeit­i­gen Künd­barkeit von Auf­tragsver­hält­nis­sen fes­thal­ten. Nach Ken­nt­nis­nahme der Vernehm­las­sungsergeb­nisse zu ein­er Änderung des Oblig­a­tio­nen­rechts beantragt er dem Par­la­ment, eine entsprechende Motion abzuschreiben. Eine Mehrheit der unmit­tel­bar betrof­fe­nen Wirtschaftsver­bände, Gew­erkschaften und Konsumentenschutz­organisationen erachtete eine Änderung des Wider­ruf­s­rechts zu ein­er Ver­schlechterung des grund­sät­zlich gut funk­tion­ieren­den Ver­tragsrechts. Die jed­erzeit­ige Künd­barkeit eines Auf­trags wurde von zahlre­ichen Teil­nehmern als wichtiger Bestandteil der Recht­sor­d­nung angesehen.

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