Der Bundesrat möchte an der jederzeitigen Kündbarkeit von Auftragsverhältnissen festhalten. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Obligationenrechts beantragt er dem Parlament, eine entsprechende Motion abzuschreiben. Eine Mehrheit der unmittelbar betroffenen Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Konsumentenschutzorganisationen erachtete eine Änderung des Widerrufsrechts zu einer Verschlechterung des grundsätzlich gut funktionierenden Vertragsrechts. Die jederzeitige Kündbarkeit eines Auftrags wurde von zahlreichen Teilnehmern als wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung angesehen.
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