Der Bundesrat setzt die Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV), mit welchen für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften eingeführt werden, per 1. Januar 2023 in Kraft. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen. Die Vorlage beinhaltet unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe, neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, die Einführung von Geschlechterrichtwerten sowie strengere Transparenzregeln für Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind. Die Regeln zu den Geschlechterrichtwerten sowie die strengeren Transparenzregeln wurden bereits in Kraft gesetzt.
Mehr Flexibilität bei den Gründungs- und Kapitalvorschriften
Mit der Revision werden neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften eingeführt. Konkret steht Aktiengesellschaften neu das Kapitalband zur Verfügung. Der Verwaltungsrat eines Unternehmens wird ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen.
Aktienkapital neu auch in ausländischer Währung
Neu soll das Aktienkapital auch in ausländischer Währung geführt werden können. Der Bundesrat hat auch die Vernehmlassungsergebnisse zu diesen Änderungen in der HRegV zur Kenntnis genommen. Nur vereinzelt wurde gefordert, den Katalog der zulässigen Währungen weiter zu fassen und etwa auch Kryptowährungen aufzunehmen. Der Bundesrat verzichtet daher auf eine Erweiterung der Liste der zulässigen Fremdwährungen.
Aufhebung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotieten Aktiengesellschaften (VegüV)
Weil nun sämtliche Bestimmungen zu den übermässigen Vergütungen auf Gesetzesstufe geregelt sind, hebt der Bundesrat zudem die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2023 vollständig auf.
Die Medienmitteilung des Bundesrats sowie weitere Informationen, insbesondere betreffend die Änderungen der Handelsregisterverordnung und die Ergebnisse der Vernehmlassung, finden Sie hier.