Gemäss einer Medienmitteilung hat der Bundesrat den Grenzbetrag für den maximal versicherbaren Lohn in der obligatorischen Unfallversicherung erhöht. Ab 1. Januar 2016 gilt neu ein Höchstbetrag von CHF 148’200 (bisher CHF 126’000). Mit der neuen Obergrenze sollen rund 95 Prozent der versicherten Personen zum vollen Lohn versichert sein.
Der neue Höchstbetrag ist für die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und das Arbeitnehmerprivileg im Konkurs des Arbeitgebers gemäss Art. 219 SchKG massgebend.