Das Projekt Justitia 4.0 soll den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf‑, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um dies zu realisieren, soll der Rechtsverkehr künftig über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Zwecks Umsetzung hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Wegen des raschen technologischen Wandels enthält das BEKJ nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Datenschutz und die Haftung. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt.
Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.
Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet wird.
Die zentrale Kommunikationsplattform wird ausschliesslich in Justizverfahren angewendet. Für die Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste deshalb zu gegebener Zeit eine eigene Plattform entwickelt werden.
Die Botschaft des Bundesrats samt Entwurf des BEKJ können hier abgerufen werden.