BR: Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Das Pro­jekt Justi­tia 4.0 soll den dig­i­tal­en Wan­del in der Schweiz­er Jus­tiz in Straf‑, Ziv­il- und Ver­wal­tungsver­fahren vorantreiben. Um dies zu real­isieren, soll der Rechtsverkehr kün­ftig über eine dig­i­tale Kom­mu­nika­tion­splat­tform erfol­gen kön­nen. Zwecks Umset­zung hat der Bun­desrat die Botschaft zum neuen Bun­des­ge­setz über die Plat­tfor­men für die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion in der Jus­tiz (BEKJ) ver­ab­schiedet. Wegen des raschen tech­nol­o­gis­chen Wan­dels enthält das BEKJ nur die notwendig­sten Bes­tim­mungen, die zwin­gend auf Geset­zesstufe nation­al geregelt wer­den müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Daten­schutz und die Haf­tung. Die Pflicht zur Benutzung ein­er dig­i­tal­en Kom­mu­nika­tion­splat­tform wird in den jew­eili­gen Prozess­ge­set­zen geregelt.

Alle an einem Jus­tizver­fahren beteiligten Parteien sollen kün­ftig über eine sichere Plat­tform mit den Gericht­en, Staat­san­waltschaften und Jus­tizvol­lzugs­be­hör­den Dat­en aus­tauschen kön­nen. Für pro­fes­sionelle Anwen­derin­nen und Anwen­der, wie beispiel­sweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behör­den, soll der elek­tro­n­is­che Rechtsverkehr oblig­a­torisch werden.

Die dig­i­tale Kom­mu­nika­tion­splat­tform soll von Bund und Kan­to­nen gemein­sam aufge­baut und finanziert wer­den. Die Kan­tone sollen auch eigen­ständi­ge Plat­tfor­men benutzen dür­fen. Das BEKJ regelt für diesen Fall tech­nis­che Min­i­mal­stan­dards, damit die Inter­op­er­abil­ität zwis­chen allen Plat­tfor­men gewährleis­tet wird.

Die zen­trale Kom­mu­nika­tion­splat­tform wird auss­chliesslich in Jus­tizver­fahren angewen­det. Für die Ver­wal­tungsver­fahren vor Bun­des­be­hör­den müsste deshalb zu gegeben­er Zeit eine eigene Plat­tform entwick­elt werden.

Die Botschaft des Bun­desrats samt Entwurf des BEKJ kön­nen hier abgerufen werden.