4C.66/2007: Hypothetische Einwilligung des Patienten
In einem Arzthaftungsfall klagte ein Patient, selbst Arzt, gegen drei Ärzte, die ihn gegen diverse Krankheiten behandelt hatten, erfolglos auf Schadenersatz. Das BGer schützt zunächst die Beweiswürdigung der Vorinstanz; namentlich war die Feststellung, dass keine Verletzung der ärzlichen Kunst vorlag, bindend. Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs entfiel ferner wegen einer hypothetischen Einwilligung. Der Masstab für die … weiterlesen