4C.66/2007: Hypothetische Einwilligung des Patienten

In einem Arzthaf­tungs­fall klagte ein Patient, selb­st Arzt, gegen drei Ärzte, die ihn gegen diverse Krankheit­en behan­delt hat­ten, erfol­g­los auf Schaden­er­satz. Das BGer schützt zunächst die Beweiswürdi­gung der Vorin­stanz; namentlich war die Fest­stel­lung, dass keine Ver­let­zung der ärzlichen Kun­st vor­lag, bindend. Die Rechtswidrigkeit des Ein­griffs ent­fiel fern­er wegen ein­er hypo­thetis­chen Ein­willi­gung. Der Masstab für die … weit­er­lesen

4A_323/2007: Spitalhaftung verneint (hypothetische Einwilligung, immanentes Operationsrisiko)

Nach ein­er oper­a­tiv­en Ent­fer­nung von Gal­len­steinen wurde der Beschw­erde­führer mit ein­er Gelb­sucht ins Kranken­haus ein­geliefert; eine Unter­suchung ergab eine “iatro­gene” (dh durch den Arzt verur­sachte) Ver­let­zung der Gal­len­wege, die einen erneuten Ein­griff erforder­lich machte. Der Beschw­erde­führer klagte gegen das (öffentliche) Kranken­haus. Das Ver­wGer SO wies die Klage ab. Das Ver­wGer hat­te angenom­men, dass die Aufk­lärung über … weit­er­lesen

2C_619/2007: (erneut) querulatorische Beschwerde eines Arztes (BGG 108 I c)

In Sachen Dr. Mar­tin Kras­ka hat das BGer, wie es im vor­liegen­den Entscheid erken­nen lässt, defin­i­tiv genug. 1983 wurde Dr. Kras­ka die Prax­is­be­wil­li­gung (dh. Bewil­li­gung zur Ausübung der selb­ständi­gen ärztlichen Tätigkeit) wegen wech­sel­nder Aufen­thalt­sorte ent­zo­gen. Ein späteres Gesuch um erneute Erteilung der Bewil­li­gung wurde zurück­ge­zo­gen, nach­dem die Gesund­heits­di­rek­tion Zweifel an sein­er Ver­trauenswürdigkeit geäussert hat­te; es bestand … weit­er­lesen

9C.43/2007: Selbstbehandlung eines Arztes (amtl. Publ.)

Ein Arzt, der sich selb­st behan­delt (hier: Lyme-Bor­re­liose infolge eines Zeck­en­biss­es), hat keinen Anspruch auf Kosten­er­stat­tung durch den oblig­a­torischen Kranken­ver­sicher­er. Weil der Leis­tungser­bringer und der Patient hier iden­tisch sind, kann kein Ver­trag zwis­chen ihnen entste­hen. Damit entste­ht auch kein Anspruch auf eine Vergü­tung (KVG 42 I: Sys­tem des tiers garant bzw. tiers payant).