Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative abgelehnt, welche die Möglichkeit der verdeckten Fahndung zur Verbrechensprävention in die Bundesverfassung (BV) aufnehmen wollte, und gibt stattdessen einer Regelung auf Gesetzesebene den Vorrang. Dies berichtet NZZ Online in der heutigen Ausgabe.
Die rechtliche Grundlage für präventive verdeckte Fahndungen ausserhalb eines schon eröffneten Strafverfahrens ist mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) zum 1. Januar 2011 aufgehoben worden. Derzeit arbeitet die zuständige Rechtskommission des Nationalrates an einem Gesetzesentwurf. Darin soll sowohl die verdeckte Fahndung als auch die verdeckte Ermittlung neu geregelt werden.
Die NZZ fasst die geplanten Gesetzesänderungen wie folgt zusammen:
Die Kommission schlägt vor, dass die verdeckte Ermittlung eng definiert wird. Diese Form der Ermittlung soll nur dann vorliegen, wenn Polizisten unter Verwendung einer falschen Identität durch aktives und täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen, um in ein kriminelles Umfeld einzudringen. Dies sollen sie nur tun dürfen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.
Gleichzeitig will die Kommission für die weniger einschneidende verdeckte Fahndung, wo nicht unter Verwendung einer falschen Identität durch aktives und täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte geknüpft werden, eine eigene gesetzliche Grundlage schaffen. Sie soll nur dann angeordnet werden dürfen, wenn der Verdacht besteht, ein Verbrechen oder Vergehen sei begangen worden. Präventive verdeckte Fahndung lehnt die Kommission allerdings ab.