2C_482/2011: Liegenschaftenertrag und interkant. Schlechterstellungsverbot — Kompetenz des Spezialsteuerdomizils weiter eingeschränkt (amtl. Publ.)
Die Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft mit Sitz im Kanton Zürich. Mitglied der beschwerdeführenden Genossenschaft ist die Gesellschaft Y. mit Sitz im Kanton NE. Ebenfalls im Kanton NE hat die Beschwerdeführerin zwei Liegenschaften, die an Y. vermietet werden. In der Steuerperiode 2004 hat die Beschwerdeführerin in ZH einen Beteiligungsabzug von 134% geltend machen können (Beteiligungsertrag von … weiterlesen