5A_241/2014: Grundsätze der Testamentsauslegung; Umdeutung eines ungenügend bestimmten Vermächtnisses in eine Auflage
Das BGer fasst im vorliegenden Urteile folgende Grundsätze der Testamentsauslegung zusammen: Der Wille des Erblassers ist grundsätzlich zunächst allein anhand seiner schriftlichen Anordnungen zu ermitteln. Wenn sich diesen Anordnungen kein eindeutiger Sinn entnehmen lässt, darf der Richter das Geschriebene unter Berücksichtigung des Testaments als Ganzes auslegen Um den im Text unklar oder unvollständig ausgedrückten Willen zu erhellen, darf der Richter…