2C_537/2007 (amtl. Publ.): Firmeneigene, durch Dritte betriebene Tankstellen keine Betriebsstätten
Shell betreibt firmeneigene Tankstellen (Company Stations) und Tankstellen im Eigentum des Betreibers (Dealer Stations). Wie das BGer entschied, sind erstere keine Betriebsstätten der Shell. Zwar hat Shell das Eigentum an den betreffenden Einrichtungen, doch: “(…)sie kann über Letztere jedoch nicht mehr nach Belieben verfügen, weil die Nutzungsberechtigung den Tankstellenbetreibern, mithin anderen Rechtsträgern, zukommt. Steht eine Geschäftseinrichtung … weiterlesen