FINMA: Revidiertes Rundschreiben zum Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen
Die FINMA hat das bisherige Rundschreiben 2008/8 “Öffentliche Werbung kollektiver Kapitalanlagen” totalrevidiert und an die seit März dieses Jahres geltenden neuen Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes und der ‑verordnung angepasst. Das neue Rundschreiben 2013/9 “Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen” konkretisiert, welche Tätigkeiten als “Vertrieb” i.S.v. Art. 3 KAG zu qualifizieren sind. Zudem regelt es neu die Pflichten des Vertreters … weiterlesen