EDÖB: Erläuterungen zum Thema “Cloud Computing”

Der EDÖB hat mit Datum vom 27. Okto­ber 2011 auf sein­er Web­site Erläuterun­gen zum The­ma Cloud Com­put­ing veröf­fentlicht, mit fol­gen­dem Infor­ma­tion­s­text: Immer mehr Unternehmen und Behörden/Institutionen lagern ihre bish­er typ­is­cher­weise intern erledigten Daten­ver­ar­beitun­gen an externe Unternehmen aus («Out­sourc­ing») und set­zen dafür auf «Cloud Com­put­ing» (deutsch: «rech­nen in der Wolke»). Der EDÖB erläutert im fol­gen­den Doku­ment die Risiken des Cloud Computings…

Informationsaustausch und Amtshilfe: Bundesrat macht Tempo bei der Umsetzung zentraler OECD-Standards

AIA nicht par­tizip­ieren kön­nen. Die Dat­en dür­fen gemäss CRS auss­chliesslich für Steuerzwecke ver­wen­det wer­den („Spezial­itäten­prinzip“), unter Beach­tung des Daten­schutzes.  OECD und G‑20 wollen den Com­mon Report­ing Stan­dard noch in diesem Jahr offiziell zum „Glob­al Stan­dard“ erheben. Das Gesamtkonzept des Bun­desrates sieht daher vor, dem Par­la­ment im Ver­laufe des Jahres 2015 eine Geset­zesvor­lage zu unter­bre­it­en. Diese soll die Bedin­gun­gen für den…

Empfehlung des EDÖB zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen

Der EDÖB hat eine Empfehlung über die Bear­beitung und Weit­er­gabe von elek­tro­n­is­chen Daten­spuren durch die Fir­ma X im Auf­trag von Urhe­ber­rechtsin­hab­ern veröf­fentlicht.  Aus der Medi­en­mit­teilung: “Der Eid­genös­sis­che Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauf­tragte (EDÖB) stellt fest, dass die Daten­bear­beitung ein­er Schweiz­er Fir­ma im Rah­men der Bekämp­fung von Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen in Peer-to-Peer-Net­zw­erken gegen die Grund­sätze des Daten­schutzgeset­zes ver­stösst. Dabei stellt der EDÖB die Legit­im­ität der…

1C_285/2009: Logistep-Urteil: IP-Adressen sind u.U. Personendaten; Sammlung in P2P-Netzwerken ungerechtfertigt (amtl. Publ.)

Die Begrün­dung des im Ergeb­nis bere­its bekan­nten Logis­tep-Urteils des BGer vom 8. Sep­tem­ber 2010 ist seit heute ver­füg­bar (vgl. auch unseren früheren Beitrag). Das BGer hält fest, dass IP-Adressen Per­so­n­en­dat­en sind, dass sie dem DSG unter­fall­en, dass die Samm­lung von IP-Adressen durch pri­vate Unternehmen in P2P-Net­zw­erken die Grund­sätze der Erkennbarkeit und Zweck­bindung und damit — man­gels eines Recht­fer­ti­gungs­grun­des — das…

Revidiertes DSG per 1.1.2008 in Kraft

Der Bun­desrat hat das rev­i­dierte Daten­schutzgesetz und die Aus­führungs­bes­tim­mungen auf den 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft geset­zt. Per­so­n­en, deren Dat­en gesam­melt und bear­beit­et wer­den, müssen in Zukun­ft bess­er informiert wer­den: Pri­vate Daten­bear­beit­er und Bun­des­or­gane müssen betrof­fene Per­so­n­en von sich aus informieren, wenn sie beson­ders schützenswerte Dat­en und Per­sön­lichkeit­spro­file sam­meln bzw. bear­beit­en. Bei gren­züber­schre­i­t­en­den Bekan­nt­gaben gel­ten stren­gere Vor­gaben als bish­er. Das…

Rechtliche Hinweise

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1C_59/2015: Beweis der Vollständigkeit einer datenschutzrechtlichen Auskunft (DSG 8)

Das BGer äussert sich im vor­liegen­den Entscheid zum Beweis der Voll­ständigkeit ein­er Auskun­ft i.S.v. Art. 8 DSG. Nach Auf­fas­sung des BVGer und ein­er in der Lehre vertrete­nen Auf­fas­sung ist der Inhab­er der Daten­samm­lung für die Wahrheit und Voll­ständigkeit sein­er Auskun­ft beweispflichtig. Laut BGer obliegt der Gegen­partei bei neg­a­tiv­en Tat­sachen aber eine ver­stärk­te Mitwirkung bei der Bewe­is­führung, ins­beson­dere durch den Gegenbeweis…

4A_576/2015 (amtl. Publ.): datenschutzrechtliche Grenzen der Videoüberwachung bei Mietliegenschaften

Das BGer hat­te im vor­liegen­den Ver­fahren über den Betrieb von Videokam­eras im Aussen- und Innen­bere­ich eines grösseren Wohnge­bäudes zu befind­en. Der Mieter ein­er der betrof­fe­nen Woh­nun­gen hat­te nach der Instal­la­tion der Kam­eras ver­langt, die Kam­eras seien zu ent­fer­nen. Die Ver­mi­eter­schaft nahm die Kam­eras in der Folge den­noch — nach entsprechen­der Infor­ma­tion der Mieter — in Betrieb. Nach erfol­glos­er Schlich­tungsver­hand­lung hiessen…

Kundeninformation betr. Datensicherheit beim SWIFT-Verkehr

Der Infor­ma­tion­saus­tausch von Banken und Effek­ten­händlern erfol­gt im Zahlungs- und Wertschriften­verkehr über das SWIFT-Sys­tem. Die Daten­sicher­heit wird, so die FINMA, durch die Daten­sicher­heits­stan­dards von SWIFT gewahrt. Den­noch: SWIFT spe­ichert die Dat­en im Aus­land, bis 2012 in den Nieder­lan­den und den USA, danach in der Schweiz und in den Nieder­lan­den.  Es beste­ht deshalb ein Restrisiko, weil die aus­ländis­che Behör­den nach den…