5A_606/2016: Angabe des Forderungsgrundes im Betreibungsbegehren (Art. 67 SchKG)
…Betreibung, dass diese nur eintrete, „wenn der Schuldner nach dem Vertrauensprinzip zweifelsfrei erkennt oder erkennen kann, um welche Forderung es geht“. Im Haftpflichtrecht sei überdies bekannt, dass bei der Verjährungsunterbrechung die allfälligen Ansprüche „pauschal und eher hoch angesetzt“ würden, weil die „Unterbrechungswirkung […] nur im Umfang des in Betreibung gesetzten Betrages ein[tritt], und zwar auch dann, wenn der Gläubiger das…