4A_515/2012: Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche in Binnenschiedsverfahren; Theorie der doppelrelevanten Tatsache findet keine Anwendung für die Beurteilung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts
Im Entscheid 4A_515/2012 vom 17. April 2013 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, in welchem Umfang arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Binnenschiedsverfahren schiedsfähig sind und ob die Zuständigkeit des angerufenen Schiedsgerichts gegeben war. Beschwerdeführerin war eine Stiftung, die mit einer Gewerkschaft einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen hatte. Beschwerdegegner war ein ehemaliger Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin. Der GAV enthielt Bestimmungen zu disziplinarischen Massnahmen (Art. 46–48 GAV), wobei als letzte Massnahme die Kündigung des…