FINMAG vollständig in Kraft gesetzt

Der Bun­desrat hat am 15. Okto­ber 2008 das FINMAG auf den 1. Jan­u­ar 2009 voll­ständig in Kraft geset­zt. Bes­timmte Artikel sind bere­its seit dem 1. Feb­ru­ar 2008 in Kraft. finma.ch wurde, eben­so wie finmaschweiz.ch , finma-svizra.ch usw. oder projektfinma.ch durch die EBK reg­istri­ert. Bei finmag.ch waren Naegeli & Part­ner Recht­san­wälte schneller.

Neue Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA) per 1. Januar 2009 in Kraft

Die FINMA set­zt die neue Börsen­verord­­nung-FIN­­MA auf den 1. Jan­u­ar 2009 in Kraft. Eine Vor­ab­ver­sion der BEHV-FINMA find­et sich auf der Web­site der EBK. Im Namen der FINMA wird die EBK “rechtzeit­ig” einen Erläuterungs­bericht vor­legen. BEHV-FINMA (draft) Stel­lung­nah­men zur Anhörung

Botschaften zum Massnahmenpaket Finanzsystem verabschiedet

Der Bun­desrat hat gestern die Botschaft zum Mass­nah­men­paket zur Stärkung des schweiz­erischen Finanzsys­tems ver­ab­schiedet. Der Bun­desrat schlägt zudem eine Änderung des BankG — die nach ihrer Ver­ab­schiedung sofort in Kraft treten sollen — mit fünf Sofort­mass­nah­men zur Stärkung des Ein­legerschutzes vor (Pressemit­teilung). Zur Stärkung des Ein­legerschutzes schlägt die entsprechende Botschaft vor, 1. Anhebung der Höhe … weit­er­lesen

Verschärfung der Insider-Strafnorm per 1. Oktober 2008 in Kraft

Der Bun­desrat hat die Revi­sion von Art. 161 StGB auf den 1. Okto­ber 2008 in Kraft geset­zt. Ziff 3 des Artikels wurde gestrichen. Dadurch ent­fällt die Beschränkung des Begriffs der “ver­traulichen kursrel­e­van­ten Tat­sache” auf eine bevorste­hende Emis­sion neuer Beteili­gungsrechte, auf eine Unternehmensverbindung oder auf ähn­liche Sachver­halte von ver­gle­ich­bar­er Trag­weite. Erfasst sind daher das Aus­nutzen jeglich­er … weit­er­lesen

Unterstellung von Kundendevisenhändlern unter das Bankgesetz vorgeschlagen

Der Bun­desrat schlägt vor, die Kun­den­de­visen­händler (Devisen­händler, die Gelder von Kun­den ent­ge­gen­nehmen und für diese Devisen­geschäfte täti­gen) zur Stärkung des Anlegerschutzes und auf­grund des Sys­tems der pru­den­tiellen Auf­sicht für in ähn­lichen Bere­ichen täti­gen Finanz­in­ter­mediäre dem BankG zu unter­stellen. Pressemit­teilung des EFD Entwurf der Änderun­gen der BankV

EBK-RS 05/2 “Prüfbericht”: Anpassung an Eigenmittelausweis Basel II

Die EBK hat ihr RS 05/2 “Prüf­bericht” an den Eigen­mit­te­lausweis Basel II angepasst. Die Anwen­dung des RS ist für Banken und Effek­ten­händler per 31. März 2008 zwin­gend. Die Anpas­sun­gen betr­e­f­fen das Kenn­zahlen­sys­tem im Anhang 3. Gle­ichzeit­ig wur­den die englis­che Ver­sion des Rund­schreibens und auch jene des EBK-RS 05/1 “Prü­fung” vere­inzelt ter­mi­nol­o­gisch angepasst. EBK, Aktuelles