H 161/06: Anspruch auf lebenspraktische Begleitung in der AHV? (amtl. Publ.)
Gestützt auf AHVG 43bis V (“Der Bundesrat kann ergänzende Vorschriften erlassen”) hat der Bundesrat AVV 66bis I erlassen (keine sinngemässe Anwendung von IVV 37 II c, Begriff der mittelschweren Hilflosigkeit, lebenspraktische Begleitung). Da die Verweisung von AHVG 43bis V nur eine “sinngemässe” Anwendung der Bestimmungen des IVG vorsieht, sind Abweichungen zulässig. Der Bundesrat geniesst daher … weiterlesen