9C.237/2007: “Erhebliche” Änderung des Invaliditätsgrades (amtl. Publ.)
Entscheid zur amtl. Publ. vorgesehen. Das BGer hatte zu entscheiden, ob eine an sich geringe Änderung des Invaliditätsgrades (hier von 59,45% auf 59,7%), die sich aber dennoch auf die Rente auswirken würde, “erheblich” im Sinne von ATSG 17 I ist. Aufgrund der Rundungsregeln nach BGE 130 V 121 würde der höhere Invaliditätsgrad auf 60% auf- … weiterlesen