4A_449/2021: Erfüllungsort gem. Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ (amtl. Publ.)
In diesem Urteil klärte das Bundesgericht, dass bei einer Pflicht der Verkäuferin, die Ware zur Lieferung bereitzustellen, als Lieferort i.S.v. Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ jener Ort gelte, an dem die Ware zur Verfügung gestellt werde. Dabei sei irrelevant, wer die Ware abhole. Hintergrund dieses Urteils war eine Beschwerdeführerin mit Sitz in den … weiterlesen