BR beantragt Abschreibung der Motion “Erlass eines umfassenden Anwaltsgesetzes”

Die Motion Vogler (12.3372 “Erlass eines umfassenden Anwalts­ge­set­zes”) ver­langt vom Bun­desrat, dem Par­la­ment eine Vor­lage zur umfassenden Regelung der anwaltlichen Tätigkeit zu unterbreiten.

Der Bun­desrat beantragt nun jedoch, die Motion abzuschreiben. Ein wichtiges Revi­sion­san­liegen wäre eine geset­zliche Regelung der Anwalts­ge­sellschaften gewe­sen. Diese Frage sei jedoch, so der Bun­desrat, durch die zwis­chen­zeitlich erfol­gte Recht­sprechung des Bun­des­gerichts zur Organ­i­sa­tion von Anwalt­skan­zleien weitest­ge­hend gek­lärt worden.

Medi­en­mit­teilung und Bericht kön­nen hier abgerufen wer­den. Die vom Bun­desrat erwäh­nte Recht­sprechung find­en Sie, unter anderem, auf Swiss­blawg (BGer 2C_237/2011 vom 7. Sep­tem­ber 2012; BGer 2C_1054/2016 & 2C_1059 vom 15. Dezem­ber 2017).