1C_730/2013: Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist höher zu gewichten als die Vermögensinteressen von Guisep Fry (Hotelier des “Uto Kulm”)
Im Urteil vom 4. Juni 2014 befasst sich das BGer ein weiteres Mal mit dem Hotel-Restaurant Uto Kulm, welches auf dem Gebiet der Gemeinde Stallikon ausserhalb der Bauzone liegt. Bereits mit Urteil 1C_328/2010 vom 7. März 2011 hat das BGer rechtskräftig entschieden, dass für zahlreiche, vom Betreiber des Hotel-Restaurants erstellte Bauten keine nachträgliche baurechtliche Bewilligung … weiterlesen