4A_533/2010: Zuständigkeit des SIX Schiedsgerichts verneint; fehlende Regelungskompetenz der SIX; Schiedsabrede (amtl. Publ.)
Nachdem die SIX ein Gesuch um Dekotierung bewilligt hatte, erhob ein Aktionär der Gesellschaft Beschwerde bei der Beschwerdeinstanz der SIX (vgl. RBI, Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange). Die Beschwerdeinstanz wies die Beschwerde ab und nannte als Rechtsmittelinstanz das SIX-Schiedsgericht (vgl. RBI, 6.9; gestützt auf Ziff. die damaligen AGB, die per 1.4.2010 durch die Handelsreglement der SIX ersetzt…