4A_254/2013: Strenge Anforderungen an das Opting-out nach Art. 176 Abs. 2 IPRG / Kostenentscheidung im Dispositiv eines Schiedsspruchs stellt für die Parteien eine unverbindliche Rechnungsstellung dar
Im Entscheid 4A_254/2013 vom 19. November 2013 befasste sich das Bundesgericht zuerst mit der Frage, ob die Parteien die Bestimmungen des 12. Kapitels IPRG gültig ausgeschlossen hatten. Danach prüfte das Bundesgericht die Begehren des Beschwerdeführers, wonach die Verfahrenskosten des ad-hoc Schiedsverfahrens herabzusetzen und die Verfahrenskosten zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner hälftig aufzuteilen seien. Gemäss Art. 176 Abs. 1 IPRG…