BR: Neues DBA mit Argentinien ab 1. Januar 2016 anwendbar (QSt-Entlastungen ab 1. Jan. 2015)

(Im Sinn eines Nach­trags; aus der Medi­en­mit­teilung des BR/SIF vom 29. Okto­ber 2015) Das Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) auf dem Gebi­et der Steuern vom Einkom­men und vom Ver­mö­gen zwis­chen der Schweiz und Argen­tinien wird am 27. Novem­ber 2015 in Kraft treten kön­nen, nach­dem die Rat­i­fika­tionsver­fahren in bei­den Län­dern nun abgeschlossen sind. Es erset­zt das Abkom­men aus dem Jahr 1997 und entspricht dem aktuellen…

EFD: DBA mit Griechenland und Japan geändert; DBA mit Uruguay neu in Kraft

Die Änderung­spro­tokolle zu den DBA zwis­chen der Schweiz und Griechen­land und Japan sind in Kraft getreten, gle­ich­es gilt für das neue DBA mit Uruguay (Medi­en­mit­teilun­gen betr­e­f­fend Griechen­land, betr­e­f­fend Japan und betr­e­f­fend Uruguay). Die neuen Bes­tim­mungen find­en ab dem 1. Jan­u­ar 2012 Anwen­dung. Das Änderung­spro­tokoll betr­e­f­fend das DBA mit Griechen­land regelt ins­beson­dere die fol­gen­den Punk­te OECD-Amt­shil­feklausel; Div­i­den­den­zahlun­gen an Vor­sorgeein­rich­tun­gen oder an…

BR: Botschaften zu DBA Liechtenstein und DBA Norwegen verabschiedet

(Im Sinn eines Nach­trags; aus der Medi­en­mit­teilung des BR/SIF vom 28. Okto­ber 2015) Der Bun­desrat hat am 28. Okto­ber 2015 die Botschaft zum neuen Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) mit Liecht­en­stein und zu sein­er Umset­zung sowie die Botschaft zur Revi­sion des DBA mit Nor­we­gen den eid­genös­sis­chen Räten zur Genehmi­gung vorgelegt.  DBA Liecht­en­stein (neu; umfassend) Das neue, mit Liecht­en­stein am 10. Juli 2015 unterze­ich­nete DBA

2C_199/2012: Steuerneutralität von Umstrukturierungen auch bei Gruppen, die von Stiftungen gehalten werden (amt. Publ.)

Dem Entscheid liegt eine Umstruk­turierung inner­halb ein­er Vor­sorges­tiftung zugrunde. Die steuer­be­fre­ite Vor­sorges­tiftung eines Konz­erns hielt über eine 100%-Tochter(Immobilien-)gesellschaft ver­schiedene Immo­bilien. Die Tochterge­sellschaft übertrug die fünf Immo­bilien sowie eine Hypothekarschuld auf die Stiftung. Auf der Transak­tion wurde die Handän­derungss­teuer im Betrag von CHF 574’000 erhoben. Die kan­tonalen Behör­den woll­ten die Befreiung von der Handän­derungss­teuer gemäss FusG 103 nicht gewähren, u.a. weil…

ESTV — Dossier Steuerinformationen: Juristische Personen

Die ESTV hat den Artikel ‘Die Besteuerung der juris­tis­chen Per­so­n­en’ (inklu­sive Zusam­men­fas­sung) aus dem Dossier Steuer­in­for­ma­tio­nen aktu­al­isiert. Der Artikel erläutert die Besteuerungsmeth­o­d­en der ver­schiede­nen Arten von juris­tis­chen Per­so­n­en und enthält auch ein Kapi­tel betr­e­f­fend Steuer­be­las­tung der juris­tis­chen Personen.…

2C_708/2011: Anforderungen an Betriebsstätten im Ausland dürfen “etwas höher gesteckt werden” (amtl. Publ.)

Das BGer hat im Entscheid u.a. fest­ge­hal­ten, dass die uni­lat­eralen Regelun­gen, mit denen ein­seit­ig eine Dop­pelbesteuerung ver­mieden wer­den soll, ten­den­ziell eher zugun­sten des Besteuerungsrechts der Schweiz auszule­gen sind (E. 3.1.2);  für Betrieb­sstät­ten im Aus­land die Anforderun­gen etwas höher gesteckt wer­den dür­fen als für Betrieb­sstät­ten in der Schweiz; jeden­falls mit Blick auf die “Ausübung der Geschäft­stätigkeit” (E. 3.1.2);  [offen­bar] bei einem von…

2C_1023/2011: Verkauf von Aktienpaket als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Der Beschw­erde­führer grün­dete 1983 mit ver­schiede­nen Part­nern eine Kollek­tivge­sellschaft, um einen Gebäudekom­plex, beste­hend aus Hotel, Woh­nun­gen und Ther­mal­bädern, zu entwick­eln und zu erstellen. Ein­er der Part­ner ver­starb 1994, worauf die übri­gen Gesellschafter eine Umstruk­turierung vor­nah­men. In deren Rah­men wurde eine AG gegrün­det, in die ins­beson­dere ein Teil der zuvor über die Kollek­tivge­sellschaft gehal­te­nen Grund­stücke einge­bracht wurde. Die Aktien der AG

2C_521/2012: Berner Burgergemeinden sind von der Steuerpflicht befreite Körperschaften (amtl. Publ.)

Im Entscheid hat das BGer fest­ge­hal­ten, dass Bern­er Burg­erge­mein­den wie die übri­gen “Gemein­den, die Kirchge­mein­den und die anderen Gebi­et­skör­per­schaften der Kan­tone sowie ihre Anstal­ten” (DBG 56 lit. c) von der Steuerpflicht befre­it sind. Den Bern­er Burg­erge­mein­den kommt im Unter­schied zu den poli­tis­chen Gemein­den keine eigentliche ter­ri­to­ri­ale und auch keine steuer­liche Sou­veränität zu und ihre Auf­gabe beste­ht in erster Lin­ie in der Verwaltung…

2C_571/2010: Praxisänderung bei der Besteuerung von Gewinnen aus ausserkantonalem Liegenschaftenhandel nicht mehr (amtl. Publ.)

Das BGer ändert seine Prax­is zur Grund­stück­gewinns­teuer. Das StHG lässt den Kan­to­nen zwar weit­er­hin die Wahl zwis­chen dem dual­is­tis­chen Sys­tem (Grund­stück­gewinne des Pri­vatver­mö­gens unter­liegen der Grund­stück­gewinns­teuer, solche des Geschäftsver­mö­gens der ordentlichen Einkom­mens- und Gewinns­teuer) und dem monis­tis­chen Sys­tem (alle Grund­stück­gewinne durch die Grund­stück­gewinns­teuer erfasst). Gewinne aus ausserkan­tonalem Liegen­schaften­han­del dür­fen aber im Belege­heit­skan­ton nicht mehr mit der Grund­stück­gewinns­teuer erfasst wer­den, wenn…