2C_620/2012: Ursprünglich VSt-belastete Einkünfte unterliegen der Nachsteuer zum Bruttobetrag
Im Entscheid war die Frage zu beantworten, ob im Nachsteuerverfahren bei ursprünglich verrechnungssteuerbelasteten Einkünften vom Brutto- oder Nettobetrag auszugehen sei. Der Steuerpflichtige hatte verrechnungssteuerbelastete Einkünfte nicht deklariert, und er verlor den Rückerstattungsanspruch. Im Nachsteuerverfahren verlangte er, dass lediglich der Nettobetrag (d.h. 65%) in die Bemessungsgrundlage einzuschliessen sei. Während gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist, dass nicht rückforderbare ausländische Quellensteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen…